Krankenkassen Kündigung & Wechsel
Änderung der Franchise
Änderungen (Erhöhung) der ordentlichen Franchise
(Erwachsene 300.- und Kinder 0.-) können fristgerecht
per 1. Januar des Folgejahres getätigt werden.
Änderung einer erhöhten Franchise
Bei einer schon bestehenden, höheren Franchise,
muss die Änderung fristgerecht bis zum 30. November
des laufenden Jahres schriftlich mitgeteilt werden.
Kündigung der Krankenkasse
Eine Kündigung der Krankenkasse Grundversicherung
muss spätestens am 30. November beim Versicherer
eingetroffen sein!
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